Hördiagnostik
Neben dem üblichen Ton- und Sprachaudiogramm zur Abklärung des Hörvermögens werden in
unserer Praxis weitere spezielle Methoden angewandt: Durch die Messung des Hörnervens mittels
Hirnstammaudiometrie und die Messung der otoakustischen Emissionen werden
Innenohrerkrankungen weiter abgeklärt.
Wir führen in unserer Praxis folgende Diagnostik durch:
– Ton- und Sprachhörtests
– Impedanzmessung (Messung der Trommelfellschwingung)
– Hirnstammaudiometie (Messung des Hörnerven)
– Messung der otoakustischen Emissionen (spezieller Innenohrtest)
– Neugeborenen Hörscreening
– Hörgeräte – Verordnung und Überprüfung
– Berufsgenossenschaftliche Lärmvorsorge Untersuchung
Das Neugeborenen Hörscreening und ein Screeningtest zur Abklärung von auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen bei Kindern werden ebenso angeboten.
Es wird die Notwendigkeit einer Hörgeräte Versorgung festgestellt und die Anpassung der Hörgeräte überprüft. Wir beraten Sie auch bezüglich der Möglichkeiten eines Cochlea-Implants. (CI)
Diese Information ist keine Beratung im medizinischen Sinne.
Verbindliche ärztliche Beratung erhalten Sie nur in der Sprechstunde.